Mann markiert einen Tag im Kalender

Verbesserter Urlaubsanspruch für Beschäftigte in der Leiharbeit

Im Dezember 2019 haben sich die Gewerkschaften auf neue Tarifkonditionen für Mitarbeitende in der Überlassung geeinigt, darunter auch Verbesserungen beim Urlaubsanspruch: ab diesem Jahr gibt es einen Tag Urlaub mehr!

Seit dem 01. Juli 2020 ist der aktuelle Tarifvertrag in Kraft. Wir haben über die Änderungen und Konditionen bereits berichtet. Seit Anfang dieses Jahres gilt nun auch der neue, verbesserte Urlaubsanspruch. Die Mitarbeitenden der tagwerk personal GmbH dürfen sich nun also auf einen Tag mehr Urlaub freuen.

Bislang stand den Beschäftigten in der Zeitarbeit im ersten Jahr ein Urlaubsanspruch von 24 Tagen zu. Im zweiten Jahr dann 25 Tage; im dritten Jahr 26 Tage; im vierten Jahr 28 Tage und ab dem fünften Jahr 30 Urlaubstage, wenn für diesen Zeitraum ein ununterbrochenes Arbeitsverhältnis bestand.

Nach der Neuregelung der Tarifkonditionen verbessert sich nun der Urlaubsanspruch¹ ab dem 01. Januar 2021 wie folgt:

– im ersten Jahr: 25 Tage Urlaub

– im zweiten und dritten Jahr: 27 Tage Urlaub

– ab dem vierten Jahr: 30 Tage Urlaub

 

¹berechnet nach der Dauer des ununterbrochenen Bestehens des Arbeitsverhältnisses.

 

 

Sie haben Fragen zu Ihrem individuellen Urlaubsanspruch? Dann melden Sie sich, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Das Team von tagwerk personal

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