Grafik Menschen geben sich die Hand

Unbefristete Überlassungsgenehmigung

Die Bundesagentur für Arbeit in Düsseldorf ist die zuständige Prüfbehörde für die Personaldienstleister in Nordrhein-Westfalen. Jedes Unternehmen, das Personal an Kundenbetriebe überlassen möchte, benötigt vorab eine schriftliche Genehmigung der Prüfbehörde, die zunächst befristet auf ein Jahr erteilt wird. Nach mehreren Prüfungen und nach frühestens drei Jahren des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs in der Branche, kann eine unbefristete Genehmigung beantragt werden. In dieser Bewährungsfrist wird festgestellt, ob das Unternehmen seriös, gesetzestreu und verantwortlich mit ihren Beschäftigten umgeht und diese korrekt vergütet. Häufig scheitert der erste Antrag auf eine unbefristete Überlassungsgenehmigung, weil die Prüfbehörde in der Bewährungsfrist in einem oder mehreren Punkten Einwände geltend macht oder Verstöße feststellt.

 

Nicht so bei unserem Antrag: nach dem ersten Antrag nach Gründung der GmbH im Juli 2016 sind Verlängerungen in 2017, 2018 und 2019 ohne Beanstandungen erteilt worden. Somit ist es keine Überraschung, dass wir die unbefristete Genehmigung zur Überlassung nun nach unserem Antrag zu Jahresbeginn „im ersten Anlauf“ und erneut ohne Beanstandungen erhalten haben.

 

Dazu der Geschäftsführer, Alexander Wettmann:

„Alle Unternehmen der Branche in Deutschland haben eine Genehmigung zur Überlassung und viele davon sicher auch die unbefristete Genehmigung. Aber dass wir sofort nach Ablauf der Mindestfrist und gleich im ersten Anlauf ohne den geringsten Makel eine unbefristete Genehmigung erhalten haben, ist schon eine Besonderheit. Ich bin extrem stolz auf die Teams in den Niederlassungen und auf die verantwortlichen Führungskräfte, weil sie wieder einmal bewiesen haben, dass unsere Grundsätze `verantwortung • leistung • partnerschaft • region´ nicht nur Makulatur sind, sondern gelebte Werte des Unternehmens darstellen. Leider können wir wegen Corona nicht richtig feiern, aber das holen wir sicher nach.“

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