Hinweisgeberschutz: Fehlverhalten melden

Hinweisgeberschutz: Fehlverhalten anonym melden

Ab Dezember 2023 sind Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden gesetzlich verpflichtet, ein Hinweisgebersystem einzurichten, dass es Mitarbeitenden, Bewerbern, ehemaligen Mitarbeitenden oder auch Dritten ermöglicht, auf Fehlverhalten oder Verstöße aufmerksam zu machen. Als Arbeitgeber kommen wir unserer sozialen Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitenden nach und haben auf unserer Homepage bereits eine entsprechende Möglichkeit eingerichtet, um Hinweise anonym melden zu können.

Ziel der im Juli 2023 in Kraft getretenen EU-Whistleblower-Richtlinie ist es,

  • Verstöße aufzudecken und zu unterbinden,
  • die Rechtsdurchsetzung zu verbessern, indem vertrauliche, effektive und sichere Meldekanäle eingerichtet und Hinweisgebende geschützt werden,
  • dass Hinweisgebende weder zivil-, straf- oder verwaltungsrechtlich noch in Bezug auf ihre Beschäftigung haftbar gemacht werden können.

 

Oft trauen sich Betroffene oder hinweisgebende Personen nicht, Fehlverhalten anderer aus Angst vor persönlichen Folgen zu melden. Das können zum Beispiel Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz oder das Allgemeine Gleichstellungsgesetz, Mobbing, diskriminierendes oder rechtwidriges Verhalten, rassistische oder antisemitische Äußerungen etc. sein. Dabei sind gerade Hinweisgebende für den Erhalt einer toleranten Gesellschaft besonders wichtig, da sie den Mut aufbringen, mögliche Missstände zu melden.

 

Sollten Sie selbst von Verstößen oder Fehlverhalten anderer Ihnen gegenüber betroffen sein oder als hinweisgebende Person mutmaßliches Fehlverhalten von Mitarbeitenden der tagwerk personal GmbH beobachtet haben, können Sie über unser Hinweisgebersystem auf Wunsch anonym eine Meldung einreichen. Den entsprechenden Link finden Sie unter „Hinweisgeber“ im unteren Bereich unserer Webseite.

In Kooperation mit unserem Verband iGZ wird diese Meldung von einer neutralen dritten Person eingehend geprüft. So wird sichergestellt, dass entsprechende Maßnahmen zur Untersuchung eingeleitet werden können.

 

 

 

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