Unbefristete Überlassungsgenehmigung
Die Bundesagentur für Arbeit in Düsseldorf ist die zuständige Prüfbehörde für die Personaldienstleister in Nordrhein-Westfalen. Jedes Unternehmen, das Personal an Kundenbetriebe überlassen möchte, benötigt vorab eine schriftliche Genehmigung der Prüfbehörde, die zunächst befristet auf ein Jahr erteilt wird. Nach mehreren Prüfungen und nach frühestens drei Jahren des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs in der Branche, kann eine unbefristete […]