Hinweisgeberschutz: Fehlverhalten anonym melden
Ab Dezember 2023 sind Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden gesetzlich verpflichtet, ein Hinweisgebersystem einzurichten, dass es Mitarbeitenden, Bewerbern, ehemaligen Mitarbeitenden oder auch Dritten ermöglicht, auf Fehlverhalten oder Verstöße aufmerksam zu machen. Als Arbeitgeber kommen wir unserer sozialen Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitenden nach und haben auf unserer Homepage bereits eine entsprechende Möglichkeit eingerichtet, um Hinweise […]